Bestehen Sie darauf, immer ein Polizei-Unfall-Aufnahme-Protokoll zu bekommen
Sie müssen Ihre Versicherung NICHT informieren. Alle Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt benötigen Sie nicht. Diese wird oftmals ausserdem berechnet.
Schenken Sie Anschreiben von der gegnerischen Versicherung keine Beachtung, wenn dort steht, dass sich die Versicherungsgesellschaft um die Werkstattsuche etc. kümmern möchte.
Versicherungsgutachter arbeiten zugunsten der Versicherungsgesellschaft - nicht zu Ihren Gunsten!
Suchen Sie sich selbst Ihre Wunschwerkstatt aus. Vorschläge vonseiten der Versicherung dürfen sie ausschlagen.
Sollte die gegnerische Versicherung einen zweiten Gutachter stellen wollen, dürfen Sie das ablehnen.
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